Von Gesetzesentwürfen und Verunsicherungen

Kaum ein anderes Thema beschäftigt viele Menschen in unserem Land seit Wochen so sehr, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das unter Stichworten wie „Heizungsgesetz“ oder auch „Ölheizungsverbot“ bekannt wurde. Grundtenor dieser Gesetzesnovelle ist, dass im Gebäudesektor zunehmend Erneuerbare Energien eingesetzt werden sollen, um die festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen.

Technologieoffenheit – für die Klimaziele von morgen

Der überarbeitete Entwurf für die Novelle des GEG zeigte aber auf, dass darin der Aspekt der Technologieoffenheit – insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Nutzung erneuerbarer flüssiger Brennstoffe – deutlich gestärkt wurde. Beispielsweise soll demnach die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien zunächst nur für Neubauten gelten – wobei der Gebäudeeigentümer grundsätzlich frei wählen kann, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen erfüllt werden.

Der Pflicht könnte man in dem Fall auch mit Brennwertgeräten durch den Einsatz flüssiger Biomasse oder durch die Kombination mit einer Wärmepumpe nachgekommen. Auch eine Ergänzung mit Solarthermie würde anteilig auf die Pflicht angerechnet.
Mehr lesen in unserem Infoblatt. 

Zurück